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Wohnen ohne Barriere – Bessere Wohnqualität mit KlimaSteinhaus
Barrierearmes Bauen und Wohnen rückt immer stärker in das öffentliche Bewusstsein und ist längst kein Randthema mehr. Im Hinblick auf die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft wird es zukünftig darum gehen, neben der Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen auch zunehmend den Bedürfnissen älterer Menschen und Familien mit Kindern gerecht zu werden. Das Wohngebäude und -umfeld ohne Hindernisse so zu gestalten, dass es unseren persönlichen Belangen in allen Lebenslagen Rechnung tragen kann, sollte grundlegender Anspruch eines zukunftsfähigen und nachhaltigen Planens und Bauens sein. Die in vorliegender Broschüre gezeigten Ansätze sollen Bauherren bzw. Wohneigentümer und -erwerber – aber auch Planer und Investoren – motivieren diesen Anspruch umzusetzen. Damit sollen gute Beispiele für technische und gestalterische Lösungen verbreitet werden, um für alle Menschen – gleichermaßen ob mit oder ohne Einschränkungen - komfortables Wohnen zu ermöglichen.
Das Thema „Wohnen ohne Barriere“ kann somit einen Beitrag leisten, dass Leben in der Stadt in allen Lebensphasen attraktiver zu gestalten, mit dem positiven Effekt, bei veränderten Mobilitätsanforderungen länger in der eigenen Wohnung bleiben zu können. Ziel der Broschüre ist es, vielfältige Impulse für strukturelle und individuelle Maßnahmen zu setzen, Aspekte zu Qualität, Alltagstauglichkeit, Kosteneinschätzung und Realisierbarkeit von Maßnahmen zu beleuchten. Sie zeigt, dass durch ein vorausschauendes Planen und Bauen eine barrierearme Anpassung ohne großen Mehraufwand zu realisieren ist. Dabei werden Möglichkeiten der Barrierevermeidung innerhalb der Wohnung, innerhalb des Gebäudes, wie z.B. in Treppenhäusern und Eingängen, sowie im wohnungsnahen Umfeld dargestellt. Diese Maßnahmen können vor dem Hintergrund des demographischen Wandels auch einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Wohnraumes leisten.
Von: KKQB
Hier noch ein interessanter Link zum Thema vom Deutschen Bundesbauministerium (Kompetenzzentrum-bauen)
Barrierefreies bauen wird ebenfalls gerne als "Schwellenfrei", oder "altersgerecht" bezeichnet!
Weil das Leben in Lebensabschnitten, oder anders formuliert, in "Zyklen" verläuft. Weil jedes Lebensalter andere Anforderungen an ein Haus und seine Bewohner stellt.
Ein interessanter Begriff, mit sehr viel Überlegung und Inhalt, ist die Bezeichnung Lebenszyklushaus" oder "Lebenszyklus-Wohnhaus"!
Soviel sei aber festgestellt- Barrierefreies Planen und Bauen darf sich bei Bau eines Wohnhaus oder Eigenheimes, nicht allein darauf beschränken, eine Tür etwas breiter zu machen oder darauf zu achten, dass keine Schwellen entstehen, welche für einen Rollstuhl hinderlich wären.
Oder sich etwa darauf beschränkt ein Hinweisschild, siehe oben, an die Wand zu montieren.
Ein ehrlicher Anspruch an "Schwellenfrei", "Barrierefrei" oder "nullbarriere" ist sehr viel mehr. Weil zu einem Nullbarrierehaus oder "Lebenszyklus-Wohnhaus" gerne auch das "gesunde Bauen und wohnen" dazu gehören darf.
Unsere Architekten und Partner von "KlimaSteinhaus" wissen das sehr genau.
Immer wieder zu beobachten ist, dass bei Neubau eines Wohnhauses, oder einem notwendigen Umbau einer Wohnung, die besonderen Bedingungen einer speziellen Behinderung nicht ausreichend bedacht werden.
Dies insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt, das eine bereits vorhandene körperliche oder körperlich/ geistige Einschränkung, mit zunehmendem Alter eines Behinderten, zusätzliche und vorausschauende Betrachtungen zwingend notwendig macht. Dies erst recht, wenn eine Schwerbehinderung zu erwarten oder bereits vorhanden ist.
Altengerecht zu bauen ist auch unter dem Gesichtspunkt einer immer älter werdenden Bevölkerung fast zwingend notwendig.
Zuwenig bekannt ist, z.B., dass man sich bei einer notwendigen Rehabilitation bereits ab dem 60. Lebensjahr in aller Regel nicht in der klassischen "Reha" wieder findet, sondern als ersten Schritt zuerst in der "Geriatrie". Weil man bereits ab dem 60. Lebensjahr, medizintechnisch, als nur eingeschränkt widerherstellbar eingestuft wird. Das sollte zu denken geben.
Bedauerlicherweise muss festgestellt werden, dass auch Bauherren zu wenig darauf achten, dass in der Planung eines Wohnhauses wie .z.B. eines Bungalows, gewisse altersgerechte Aspekte, wenigstens ansatzweise und vorausschauend berücksichtigt werden.
Ein wesentlicher Punkt ist z.B. die Breite einer Treppe. Selbst um einen nur leicht behinderten Menschen über eine lediglich 85-90 cm breite Standard-Treppenanlage helfend führen zu können, stößt man bereits an deutliche Grenzen. Lediglich 10-15 cm mehr Laufbreite könnten einen deutlichen Komfortgewinn bedeuten. Ein Bauherr ist regelmäßig gut beraten, selbst solchen Details in der Planung ein angemessen großes Augenmerk zuzuwenden. Ein guter Architekt wird von sich diesen Aspekten ein ausreichend großes Augenmerk zuwenden. Unsere Planer von „iximmo.de“ beachten das mit Sorgfalt, aus Prinzip und Überzeugung.
Eigene Ideen zu einem möglichen Grundriss und einer Wohnungseinrichtung können Sie gerne bei einem Hausplaner von uns vornehmen.
Die technischen Richtlinien werden vom Deutschen Institut für Normung e.V. festgelegt -
DIN 18025 Teil 1 - Hier sind die Anforderungen in der Gestaltung eines privaten Wohnraumes speziell für schwerstbehinderte Menschen festgeschrieben. So z.B. auch die Notwendigkeiten in der Ausgestaltung derselben für einen Rollstuhl.
DIN 18025 Teil 2 - In dieser DIN werden die Mindeststandards für den privaten Wohnbereich beschrieben, in denen Menschen mit lediglich geringen Bewegungseinschränkungen und alte Menschen, selbstständig wohnen können.
Die DIN 18030 bezieht sich auf die prinzipielle Barrierefreiheit des Wohnraumes. Als dieser Bericht geschrieben wurde, war diese neue ergänzende DIN noch in Vorbereitung sollte aber schon jetzt dringend beachtet werden.
Ergänzung:
Die im Vertragsrecht oft angewendete Formulierung "nach DIN" ist, im Gegensatz zur weit verbreiteten öffentlichen Meinung, keine gesetzliche Regelung, an welche sich alle Beteiligten zu halten hätten. Aus der Angabe "nach DIN" ergibt sich ebenfalls kein wie auch immer gearteter Rechtsanspruch.
Die Annahme, eine Ausführung nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) würde eine ausreichende Rechtssicherheit garantieren ist, zumindest bei privaten Bauvorhaben, von der aktuellen Rechtssprechung ebenfalls bereits überholt.
Aus dieser Betrachtung wird leicht ersichtlich, dass eine Zusage nach DIN für z.B. einen Auftraggeber, wesentliche Nachteile für diesen beinhalten kann.